Viele Fragen bekommen wir bei einer Neuanmeldung oft gestellt. Brennt auch Ihnen direkt eine Frage auf den Lippen? Vielleicht finden Sie in unserem FAQ Bereich schon die passende Antwort.
Was bedeutet Großtagespflege bzw. GTP?
Die Großtagespflege (GTP) oder auch Kindertagespflege ist die zweiteilige Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen (in der Regel Tagesmütter/-väter, aber auch Erzieher). Es gibt sie für Kinder verschiedener Altersstufen (0-14Jahre). Hauptsächlich werden aber sehr junge Kinder unter drei Jahren innerhalb einer familiären Struktur in einer kleinen Gruppe von festen Bezugspersonen betreut.
Wie sind die Öffnungszeiten und Schließzeiten?
Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 und 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr betreuen zu lassen.
Wer kann die Betreuung in Anspruch nehmen?
Das Einzugsgebiet ist die Stadt Vechta. Wir bieten Platz zum Spielen, Lernen und Groß werden für bis zu 10 Kindern von 0 bis 14 Jahren an. Der Betreuungsschwerpunkt liegt bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren.
Jede Betreuungszeit wird individuell vereinbart. Das Kind wird einer Tagespflegeperson fest zugeordnet; das ist im Betreuungsvertrag nachweisbar. Eine feste Vertretung im Falle von Krankheit/Urlaub etc. wird vereinbart. Eltern können mit der GTP einen Besichtigungstermin ausmachen. Bei großer Nachfrage wird eine Warteliste erstellt. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes liegt bei der GTP.
Was für Kosten entstehen?
Maßgebend ist die Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der jeweils gültigen Fassung (siehe hierzu auch die Internetseite des Landkreises Vechta, Bürgerservice). Ein Verpflegungszuschuss wird individuell vereinbart und im Betreuungsvertrag festgehalten. Hygiene und Pflegeprodukte werden von den Eltern gestellt.
Das Jugendamt fördert die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren, damit Sie sich auch als arbeitende Eltern beziehungsweise Alleinerziehende ohne entsprechende finanzielle Mittel die Betreuung leisten können.
Gibt es feste Betreuungszeiten oder kann ich mein Kind spontan betreuen lassen?
Gemeinsam mit der Tagespflegeperson besprechen Sie Ihre gewünschten Betreuungszeiten (im Idealfall direkt auf Ihre Arbeitszeiten abgestimmt). Diese bildet die Grundlage für die Betreuung. Hierbei stellt es kein Problem da, wenn Sie im Schichtdienst arbeiten. Sobald Sie Ihren Dienstplan haben, teilen Sie uns ihre Arbeitszeiten mit, und wir bauen diese in unseren eigenen Plan mit ein.
Sie können jedoch leider nicht kurzfristig anrufen, um eine spontane Betreuung zu vereinbaren. Die zu Monatsanfang oder – ende festgelegten Zeiten müssen innerhalb des laufenden Monats eingehalten werden, und die im Vertrag festgelegte Anzahl der Betreuungsstunden dürfen dabei nicht überschritten werden.